Bei unserer Elektronik-Versicherung handelt es sich um eine sog. "All-Gefahren-Deckung".
Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch die klassischen Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel, aber auch durch sämtliche nicht vorhersehbare Ereignisse, bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Raub oder Plünderung.
Die von uns angebotene Elektronikversicherung ist daher prädestiniert für die Absicherung von PA- und Lichtanlagen, egal ob Eigen- oder Fremdequipment, das in der Vermietung eingesetzt wird. Hierbei handelt es sich um die volle Deckung, es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.
Versichert gilt der Neuwert Ihres Equipments inkl. Zubehör (hier bereits unterscheiden wir uns schon von vielen Anbietern, welche lediglich den Zeitwert versichern).
Die Prämie berechnet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und der gewählten Selbstbeteiligung. Die übliche Prämie liegt zwischen 0,6 % und 1,2 % aus der Versicherungssumme im Jahr.
Gerne ermitteln wir aber auch gemeinsam den bestmöglichen Versicherungsschutz und eine attraktive Prämie.
Bei dieser Elektronikversicherung handelt es sich im Bereich der Sachschäden um eine sogenannte „All-Gefahren-Deckung“ gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung, kurz „ABE“. Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Ferner wird Entschädigung geleistet bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung. Außerdem haben wir auch noch das Unterschlagungs- und Betrugsrisiko mitversichert. Somit handelt es sich bei der Elektronikversicherung um die volle Deckung. Es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.
Über diese Versicherung können sämtliche elektronische, betriebsfertige Anlagen und Geräte, egal ob Eigen- oder Fremdmaterial, wie Produktionstechnische Anlagen (Medientechnik) für Fernsehstudios, Lichttechnik, Film-, AV-, und Videotechnik, Bühnentechnik, Bühnen, Aufbauten, Podeste, Traversen etc. inklusive Stellmotoren, Zubehör wie z.B. Kabel, Stative, Cases versichert werden.
Autotelefone, Mobiltelefone, Smartphones, PDAs, Organizer, Werkzeug. Ferner gelten auch Folgekosten nach einem Schadensfall wie z.B. Mietkosten oder Nutzungsausfall nicht versichert.
Als Entleiher: Wenn Sie sich Technik mieten haften Sie laut AGB für jeden verursachten Schaden an der Technik. Wenn Sie Technik anmieten, verlangen zudem mittlerweile viele Verleiher den Nachweis einer solchen Versicherung um nicht im Schadenfall eventuell auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Eigene Technik: Veranstaltungs-, Film-, AV-Technik, LEDs, Bühnen, Boxen, Mischpulte, Filmequipment usw., all das kostet richtig Geld. Man sollte einfach kurz überlegen, ob man einen Schaden an der Technik z.B. durch einen Brand, Diebstahl, Unterschlagung, Beschädigung beim Aufbau etc. aus der eigenen Tasche bezahlen kann... Übrigens: auch wenn das Equipment durch einen Dritten beschädigt wird, z.B. beim Verleih, dann ist das mitversichert.
Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.
Grundlage für die Antragsannahme ist ein vollständig ausgefüllter Auftrag/Antrag und eine Geräteliste mit der Gesamtversicherungssumme. Im Schadenfall benötigt der Versicherer die Anschaffungsrechnung (einen Nachweis über das ursprüngliche Vorhandensein der Geräte). Sofern keine Anschaffungsrechnung mehr vorhanden ist, genügt hierzu ein Foto des Gerätes, abgebildet zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung (Datum muss sichtbar sein). Dieses Foto benötigen wir dann beim Vertragsabschluss mit dem Antrag.
Alle vorhandenen Geräte sind aufzulisten und die im Versicherungsvertrag genannte Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Versicherungswert entsprechen. Sämtliches Equipment, welches nicht auf der Geräteliste angeben wurde, ist nicht versichert. Ausnahme: Die Geräte sind (im selben Jahr) aktuell angeschafft worden und fallen unter die Vorsorge (siehe auch Vorsorgeversicherung).
Ja. Auch dieses Equipment sollte versichert werden. Denn sollte z.B. das gesamtes Equipment aus dem KFZ gestohlen werden oder das Lager abbrennen, ist dies natürlich ein Schadenfall bei dem der gesamte Betrag betrachtet wird. In einem solchen Fall wird die SB natürlich auch nur einmal abgezogen, so dass auch die geringwertigeren Geräte erstattet werden.
Die Prämienberechnung ist denkbar einfach. Die Prämie berechnet sich nach der Höhe der Versicherungssumme, der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und dem damit verbundenen Prämiensatz. Die Selbstbeteiligungsmöglichkeiten und die Prämiensätze finden Sie im Auftrag/Angebot. Ebenso die Zuschläge für den erweiterten Geltungsbereich.
Rechenbeispiel:
Gesamtwert des Equipments: € 70.000,--
davon nur stationär (z.B. Proberaum): € 35.000,-- zu 0,6% € 210,--
davon auch mobil in EU inklusive Schweiz: € 35.000,-- zu 1,2% € 420,--
Gesamtnettoprämie zur Komplettabsicherung also: € 630,--
Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.
Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.
Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.
In unseren Verträgen gilt ein genereller Selbstbehalt je Schadenfall vereinbart. Sprich, die von Ihnen im Antrag gewählte Summe wird im Falle eines Schadens abgezogen. Bitte beachten Sie, daß der Selbstbehalt nicht pro Gerät, sondern pro Schadenfall gilt. Wenn also Ihr Sprinter verunglückt und dabei 50 Geräte zu Schaden kommen, zahlen Sie einmal den Selbstbehalt. Haben Sie jedoch einen Unfall mit dem Sprinter und am gleichen Wochenende wird noch ein Gerät gestohlen, so handelt es sich um zwei Schadenfälle, somit wird der Selbstbehalt 1x je Schadenfall abgezogen. Bitte beachten Sie den erhöhten Selbstbehalt bei Schäden durch Diebstahl aus KFZ und durch einfachen Diebstahl etc. Den genauen Wortlaut finden Sie in unseren Sonderbedingungen. Eine Selbstbeteiligung von € 0,-- ist nicht möglich.
stationär: Versicherungsschutz gilt nur für die im Auftrag angegebene Anschrift (stationärer Versicherungsort)
mobil: Versicherungsschutz gilt stationär und „unterwegs“ bzw. inkl. Transport innerhalb der EU inkl. Schweiz. Die Erweiterung auf geographisch Europa (+25%) oder weltweit (+75%) ist jederzeit möglich. Die Zuschläge werden von der Jahres-Netto-Prämie berechnet.
Da man wie bei den Fremdanmietungen am Jahresanfang nicht genau weiß, ob man sich im Laufe eines Versicherungsjahres neue Geräte anschafft, gibt es die Möglichkeit einer zusätzlichen Vorsorgepauschale. Unserer Elektronikversicherung liegt zwar für während des Versicherungsjahres eingetretene Veränderungen bereits eine beitragsfreie Vorsorgepauschale in Höhe von 20% aus der Versicherungssumme zugrunde, jedoch kann man eine zusätzliche Vorsorgeversicherung über die 20% hinaus vereinbaren. Wie bei den Fremdanmietungen, wird auch hier nur die hälftige Prämie berechnet. Spätestens bei der Hauptfälligkeit des Vertrages muß eine aktuelle Teileliste eingereicht werden (sofern sich dies verändert hat).
Sobald Equipment einem Dritten als Mieter, Pächter, Entleiher oder Verwahrer übergeben wird, ist auch das Interesse dieses Dritten versichert, d.h. auch wenn ein Mieter das eigene Equipment beschädigt erhalten der Versicherungsnehmer seinen versicherten Schaden erstattet (ggf. wird der Versicherer Regress beim Schadenverursacher nehmen).
Wir benötigen bitte immer eine Gesamtgeräteliste mit einer Gesamtversicherungssumme. Grundsätzlich liegt dem Vertrag bereits eine beitragsfreie Vorsorgepauschale in Höhe von 20% aus der Versicherungssumme zugrunde (bis zur nächsten Fälligkeit). Neuanschaffungen innerhalb der Vorsorgepauschale (Vorsorgeversicherung) sind uns somit spätestens zur nächsten Fälligkeit in Form einer Gesamtgeräteliste mit einer Gesamtversicherungssumme mitzuteilen. Nach größeren Anschaffungen sollte die Versicherungssumme aber sofort angepasst werden.
Bei Veräußerung der Technik gehen grundsätzlich alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Erwerb des Equipments auf den Käufer über. Möchte dieser die Versicherung kündigen, kann er das Sonderkündigungsrecht nutzen (innerhalb eines Monats nach Erwerb). Wenn Risikofortfall aufgrund z.B. Entsorgung der Technik vorliegt, können wir den Vertrag vorzeitig aufheben und den bis dahin zu viel gezahlten Beitrag rückerstatten. Hierfür benötigen wir eine entsprechende Bestätigung, z.B. Bestätigung über Entsorgung etc.
Sollte der Fall der Fälle eintreten, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und senden Sie uns bitte schnellstmöglich eine Schadensanzeige zu oder melden den Schaden online. Ferner benötigen wir folgende Unterlagen:
Bei Diebstahl / Unterschlagung:
Rück-/Zusendung: per Email, Post oder Fax möglich.
Selbstverständlich sind die beiden Geschäftsführer in dringenden Fällen oder bei Großschäden jederzeit für Sie da. Herr Bernhard Eberhard 0151/11601958 oder eberhard@erpam.com, Herr Christian Raith 0170/2330264 oder raith@erpam.com
Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!
Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.