Allgemeine Informationen
Haftpflicht – was ist das eigentlich? Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen, so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Diese Versicherung schützt vor den materiellen Folgen, wenn man für einen Schadenfall in Anspruch genommen wird wie z.B.
- Der Personenschaden entstanden durch einen Kurzschluss am vermieteten Gerät
- Das „Fallenlassen“ eines Scheinwerfers
- Die Beschädigung eines Cases beim Beladen eines Fahrzeuges
Deckungssumme
VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung
Selbstverständlich haben wir noch viele weitere Einschlüsse, diese entnehmen Sie bitte dem detaillierten Angebot.
Wer kann diese Versicherung abschließen?
Verleiht man sein Equipment gegen Entgelt ist man ein Verleiher und muss auch eine Betriebshaftpflicht für Verleiher abschließen. Selbstverständlich sind hier auch die Dienstleistungen einer Verleih-Firma z.B. Aufstellen der Technik mitversichert. Sollten zusätzlich noch andere Tätigkeiten durchgeführt werden, kann der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden. Sprecht uns einfach an, gerne finden wir den passenden Versicherungsschutz.
Wenn man sein Equipment ausschließlich dafür benutzt, um Tätigkeiten als Veranstaltungstechniker auszuführen, dann wäre das Risiko auch dem Veranstaltungstechniker zuzuordnen. Die Details findet ihr im Angebot zur Freiberuflerhaftpflichtversicherung.
Geltungsbereich
weltweit ohne USA/Kanada
Prämie
Die Prämie berechnet sich nach der Bruttojahreslohn- und gehaltssumme. Die Mindestprämie liegt bei € 450,– netto jährlich.
Bedingungen
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Ja, man kann durchaus für etwas haften aber dafür keine Deckung bekommen, z.B. bei Vorsatz. Selbstverständlich muss hier der Schaden trotzdem bezahlt werden, aber kein Versicherer gewährt Deckung. Glücklicherweise besteht jedoch meist eine Deckung für die Haftung.
Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.
Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.
Schäden an fremden Fahrzeugen beim Be- und Entladen sind bei uns mit eingeschlossen.