Elektronikversicherung (kurzfristig)

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Wir beraten Sie gerne. Fordern Sie direkt ein individuell zusammengestelltes Angebot an.

Bei unserer kurzfristigen Elektronik-Versicherung handelt es sich um eine sog. "All-Gefahren-Deckung". Sie leistet Entschädigung bei

  • Zerstörung oder Beschädigung durch die klassischen Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel
  • sämtlichen nicht vorhersehbaren Ereignissen
  • Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Raub oder Plünderung

Beim Blick in das "Kleingedruckte" der AGB´s des Verleihers unter dem Punkt "Haftung" findet man, daß der Mieter für alle Schäden, die an dem gemieteten Material eintreten, einzustehen hat. Übrigens auch bei Wetterschäden, Vandalismus der Gäste, bis hin zum Terror...

Und Schäden sind recht schnell passiert. Ob nun jemand versehentlich eine Cola ins Mischpult laufen läßt, die Bassbox unter Vollast ausgestöpselt wird oder beim Auf- und Abbau etwas herunterfällt. Egal ob eigenes oder fremdes Equipment, wir versichern eure Technik so lange ihr wollt und wo ihr wollt.

Highlights

  • Mitversicherung des Unterschlagungs- und Betrugsrisikos
  • Mobiler Einsatz (Transport) in Kfz und außerhalb
  • Nachtzeitdeckung in Kfz zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
  • Mitversicherung des Vermiet- und Verleihrisikos

Geltungsbereich

  • mobil: EU inkl. Schweiz (inklusive Transport), Erweiterung auf geographisch Europa oder weltweit jederzeit möglich.
  • stationär: rein stationär eingesetzte Technik (an einem festgelegten Ort)

Prämie

Je angefangene € 1.000,-- und Tag werden € 1,40 an Prämie berechnet. Mindestprämie € 120,-- einmalig netto zzgl. 19% Versicherungssteuer. 

ABER: Bei einer längeren Laufzeit oder auch bei hohen Versicherungswerten kann diese Prämienberechnung nicht mehr angewendet werden. Das würde dann sicherlich Ihr Budget sprengen. Gerne ermitteln wir gemeinsam den bestmöglichen Versicherungsschutz und eine attraktive Prämie. Für weitere Informationen einfach eine kurze Mail an uns schicken oder anrufen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Gefahren sind über meine Elektronikversicherung abgedeckt?

Bei dieser Elektronikversicherung handelt es sich im Bereich der Sachschäden um eine sogenannte „All-Gefahren-Deckung“ gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung, kurz „ABE“. Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Ferner wird Entschädigung geleistet bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung. Außerdem haben wir auch noch das Unterschlagungs- und Betrugsrisiko mitversichert. Somit handelt es sich bei der Elektronikversicherung um die volle Deckung. Es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.

Was kann über meine Elektronikversicherung versichert werden?

Über diese Versicherung können sämtliche elektronische, betriebsfertige Anlagen und Geräte, egal ob Eigen- oder Fremdmaterial, wie Produktionstechnische Anlagen (Medientechnik) für Fernsehstudios, Lichttechnik, Film-, AV-, und Videotechnik, Bühnentechnik, Bühnen, Aufbauten, Podeste, Traversen etc. inklusive Stellmotoren, Zubehör wie z.B. Kabel, Stative, Cases versichert werden.

Was kann nicht über meine Elektronikversicherung versichert werden?

Autotelefone, Mobiltelefone, Smartphones, PDAs, Organizer, Werkzeug. Ferner gelten auch Folgekosten nach einem Schadensfall wie z.B. Mietkosten oder Nutzungsausfall nicht versichert.

Wann ist der Abschluß einer Elektronikversicherung sinnvoll?

Als Entleiher: Wenn Sie sich Technik mieten haften Sie laut AGB für jeden verursachten Schaden an der Technik. Wenn Sie Technik anmieten, verlangen zudem mittlerweile viele Verleiher den Nachweis einer solchen Versicherung um nicht im Schadenfall eventuell auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Eigene Technik: Veranstaltungs-, Film-, AV-Technik, LEDs, Bühnen, Boxen, Mischpulte, Filmequipment usw., all das kostet richtig Geld. Man sollte einfach kurz überlegen, ob man einen Schaden an der Technik z.B. durch einen Brand, Diebstahl, Unterschlagung, Beschädigung beim Aufbau etc. aus der eigenen Tasche bezahlen kann... Übrigens: auch wenn das Equipment durch einen Dritten beschädigt wird, z.B. beim Verleih, dann ist das mitversichert.

Wie wird die Versicherungssumme in der Elektronikversicherung gebildet?
Der Versicherungswert ist der Neuwert. Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage. Nun kommt es mal vor, daß die versicherte Sache nicht mehr in Preislisten geführt wird. So ist der letzte Listenpreis der Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten maßgebend. Dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung für vergleichbare Sachen zu vermindern oder zu erhöhen. Hatte die versicherte Sache keinen Listenpreis, so tritt an dessen Stelle der Kauf- oder Lieferpreis der Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten; dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung für vergleichbare Sachen zu vermindern oder zu erhöhen. Kann weder ein Listenpreis noch ein Kauf- oder Lieferpreis ermittelt werden, so ist die Summe der Kosten maßgebend, die jeweils notwendig war, um die Sache in der vorliegenden gleichen Art und Güte (zum Beispiel Konstruktion, Abmessung, Leistung) zuzüglich der Handelsspanne und der Bezugskosten wiederherzustellen. Dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung zu vermindern oder zu erhöhen. Bitte beachten Sie, daß Rabatte und Preiszugeständnisse für den Versicherungswert unberücksichtigt bleiben. Sind Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt, so ist die Umsatzsteuer mit einzubeziehen.
Was ist mit Geräten die unter meinen generellen Selbstbehalt fallen, lohnt es sich überhaupt diese zu versichern?

Ja. Auch dieses Equipment sollte versichert werden. Denn sollte z.B. das gesamtes Equipment aus dem KFZ gestohlen werden oder das Lager abbrennen, ist dies natürlich ein Schadenfall bei dem der gesamte Betrag betrachtet wird. In einem solchen Fall wird die SB natürlich auch nur einmal abgezogen, so dass auch die geringwertigeren Geräte erstattet werden.

In welcher Form kann ich meinen Auftrag einreichen?

Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.

Wie schnell erhalte ich meinen Versicherungsschutz?
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Welche Unterlagen benötige ich zum Abschluss einer Elektronikversicherung?

Grundlage für die Antragsannahme ist ein vollständig ausgefüllter Auftrag/Antrag und eine Geräteliste mit der Gesamtversicherungssumme. Im Schadenfall benötigt der Versicherer die Anschaffungsrechnung (einen Nachweis über das ursprüngliche Vorhandensein der Geräte). Sofern keine Anschaffungsrechnung mehr vorhanden ist, genügt hierzu ein Foto des Gerätes, abgebildet zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung (Datum muss sichtbar sein). Dieses Foto benötigen wir dann beim Vertragsabschluss mit dem Antrag.

Wie muss die Geräteliste für meine Elektronikversicherung aussehen und was muss aufgeführt sein?
In der Geräteliste müssen alle Informationen zum versicherten Equipment aufgeführt sein: Gerät, Hersteller, (und) Typ, Seriennummer, Anschaffungsjahr, Geltungsbereich, Einzelwert/e und die Gesamtversicherungssumme. Gerne können Sie hierfür unsere Vorlage zur Geräteliste verwenden (zu finden unter Downloads).
Was ist, wenn ich keine Anschaffungsrechnungen mehr für mein Equipment besitze?
Sofern keine Anschaffungsrechnungen Ihrer Geräte mehr vorhanden sind, genügt ein Foto des Gerätes, abgebildet zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung. Dieses Foto benötigen wir dann bei Vertragsabschluss mit dem Antrag.
Wie hoch ist der Selbstbehalt in meiner Elektronikversicherung?

In unseren Verträgen gilt ein genereller Selbstbehalt je Schadenfall vereinbart. Sprich, die von Ihnen im Antrag gewählte Summe wird im Falle eines Schadens abgezogen. Bitte beachten Sie, daß der Selbstbehalt nicht pro Gerät, sondern pro Schadenfall gilt. Wenn also Ihr Sprinter verunglückt und dabei 50 Geräte zu Schaden kommen, zahlen Sie einmal den Selbstbehalt. Haben Sie jedoch einen Unfall mit dem Sprinter und am gleichen Wochenende wird noch ein Gerät gestohlen, so handelt es sich um zwei Schadenfälle, somit wird der Selbstbehalt 1x je Schadenfall abgezogen. Bitte beachten Sie den erhöhten Selbstbehalt bei Schäden durch Diebstahl aus KFZ und durch einfachen Diebstahl etc. Den genauen Wortlaut finden Sie in unseren Sonderbedingungen. Eine Selbstbeteiligung von € 0,-- ist nicht möglich.

Wo besteht Versicherungsschutz in meiner Elektronikversicherung?

stationär: Versicherungsschutz gilt nur für die im Auftrag angegebene Anschrift (stationärer Versicherungsort)

mobil: Versicherungsschutz gilt stationär und „unterwegs“ bzw. inkl. Transport innerhalb der EU inkl. Schweiz. Die Erweiterung auf geographisch Europa (+25%) oder weltweit (+75%) ist jederzeit möglich. Die Zuschläge werden von der Jahres-Netto-Prämie berechnet.

Welche Zahlungsweise kann gewählt werden?

Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.

Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.

Was kann ich unter "Online Service/ Login" verstehen und welche Vorteile habe ich dadurch?

Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!

Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne  frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.

Worauf ist beim Transport meines Equipments zu achten?
Die versicherten Geräte sind zum Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Schäden durch grobfahrlässig unterlassene geeignete Verpackung sind nicht mitversichert.
Sind über meine Elektronikversicherung auch Schäden an gemietetem und geliehenem Equipment mitversichert?
Ja, auch diese Schäden sind versichert, sofern die Summe unter dem Punkt "Fremdanmietungen" mit berücksichtigt wurde.
Was passiert, wenn einer meiner Helfer die Technik beim Aufbau beschädigt?
Selbstverständlich sind auch Schäden an Ihrer Technik versichert, wenn Sie durch Mitarbeiter, Helfer, etc. aufgebaut wird.
Wie verhalte ich mich im Schadenfall?

Sollte der Fall der Fälle eintreten, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und senden Sie uns bitte schnellstmöglich eine Schadensanzeige zu oder melden den Schaden online. Ferner benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Anschaffungsrechnung des beschädigten Gerätes 
  • Kostenvoranschlag über Reparatur, bei Totalschaden Kostenvoranschlag über Ersatzbeschaffung 
  • Schadenfotos

Bei Diebstahl / Unterschlagung: 

  • Kopie der Anzeigebestätigung der Polizei
  • Aktenzeichen der Polizei / Staatsanwaltschaft
  • Stehlgutliste

Rück-/Zusendung: per Email, Post oder Fax möglich.

Selbstverständlich sind die beiden Geschäftsführer in dringenden Fällen oder bei Großschäden jederzeit für Sie da. Herr Bernhard Eberhard 0151/11601958 oder eberhard@erpam.com, Herr Christian Raith 0170/2330264 oder raith@erpam.com

Welcher Betrag wird im Schadenfall erstattet?
Erstattet wird im Schadenfall grundsätzlich der Neuwert (nicht wie oft falsch angenommen wird der Zeitwert!), vorausgesetzt die Versicherungssumme wurde wie folgt gebildet: Aktueller Listenpreis der versicherten Instrumente, Anlagen und Geräte einschließlich Zubehör und dazugehöriger spezifischer Verkabelung zuzüglich Fracht, Montage und Mehrwertsteuer (MwSt. nur, sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt), ohne Rabatte, Preisnachlässe.