Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
für Reiseveranstalter

Diese Versicherung deckt Schäden gegenüber Dritten ab, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind und denen auch kein Sach- oder Personenschaden vorangegangen ist.

Schadenbeispiele wären hierzu z. B. Ansprüche aufgrund vertanen Urlaubs (bzw. freie Tage), Rückzahlung des Buchungspreises aufgrund Nichtdurchführbarkeit usw. Gerade wenn Sie zum Beispiel Incentive-Veranstaltungen für Manager durchführen, kommen in diesem Bereich sehr schnell größere Haftungsbeträge zusammen.

Die Regeldeckungssumme liegt bei € 100.000. Natürlich sind auch höhere Deckungssummen möglich. Die Prämien variieren, je nach dem, ob die Reiseteilnehmer per Flugzeug, Bus- oder Bahn oder mit dem eigenen Fahrzeug anreisen.

Natürlich vermitteln wir diesen Versicherungsschutz auch für Reisen und Incentives aus dem Bereich Sport- und Expeditionsreisen.