Die kurzfristige Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Deckungssummen
2.500.000,-- EUR Pauschal für Personen und Sachschäden
100.000,-- EUR für Vermögenschäden
1.000.000,-- EUR für Leitungsschäden
2.500.000,-- EUR für Tätigkeitsschäden
2.500.000,-- EUR

100.000,-- EUR
für Schäden an gemieteten Gebäuden infolge Brand
und Explosion
für Mietsachschäden an Immobilien und sonstige Ursachen

Erweiterungen des Versicherungsschutzes
Mitversichert sind

  • Vor- und Nacharbeiten bis jeweils 3 Tage
  • vertraglich Übernommene gesetzliche Haftpflicht des Halleneigentümers (sog. Freistellung des Vermieters)
  • Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden

Prämien (alle Prämien gelten netto, d.h. zzgl. Versicherungssteuer)
Diese hängen ab von der Zuschauerzahl und der Höhe der gewünschten Mietsachschaden-Deckung

Besucher/
Zuschauer
Berechnung Prämie
netto
Prämie
brutto
bis 500 pauschal 73,00 € 86,87 €
bis 1.000 pauschal 96,00 € 114,24 €
bis 1.500 pauschal 144,00 € 171,36 €
bis 2.000 pauschal 193,00 € 229,67 €
bis 10.000 pro Person 0,08 € 0,10 €
bis 50.000 pro Person 0,06 € 0,07 €
bis 100.000 pro Person 0,03 € 0,04 €
ab 100.000 Anfrage

Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden, sind nicht versichert, auch nicht versicherbar! Ferner gelten Schäden an gemieteten, geliehenen Mobilien oder die Teil eines besonderen Verwahrungsvertrages sind nicht mitversichert. Für das gemietete Equipment empfehlen wir Ihnen unsere kurzfristige Elektronikversicherung. Fragen Sie einfach bei uns nach, gerne unterbreiten wir Ihnen auch hier ein Angebot.

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung kann auch als Jahresvertrag abgeschlossen werden, gerne stehen wir Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite.