Transportversicherung / Ausstellungs- bzw. Ausrüstungsversicherung

Jede Veranstaltung ist anders und und oft werden von Fall zu Fall Ausstellungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände für eine Event angemietet. Seien es Bestuhlung, Küchen- oder Gastronomieeinrichtungen, Podien, Tribühnen, Requisiten oder Dekorationen. Meistens gilt hier, daß die Vermietfirma in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Regel den Passus enthalten haben, daß jegliche Haftung für das vermietete Equipment auf den Mieter übergeht. Vielfach wird diese Regelung vom Mieter überlesen und erst im Falle einer Beschädigung taucht die Frage auf, in welcher Versicherung (man hat ja so einige) das denn nun enthalten sei. Rein gefühlsmäßig sieht man sich in der Haftung der Vermietfirma gegenüber und denkt, daß die Haftpflichtversicherung zuständig ist. Doch diese winkt dankend ab, entweder weil Schäden an gemieteten Sachen überhaupt nicht versichert sind, oder, weil sich die Versicherung von Mietsachschäden nur auf Gebäude und Gebäudebestandteile bezieht.

Versichert sind Ausstellungs- und Ausrüstungsgüter, für die der Auftraggeber die Gefahr trägt. Versichert ist die Ausstellung selbst, sowie der Hin- und Rücktransport. Die Versicherung der Zwischenlagerung, wie sie bei einer Eventserie oft notwendig werden kann, kann gegen eine entsprechende Zuschlagsprämie eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz für die Ausstellungs- und Ausrüstungsgegenstände beinhaltet z.B. Beschädigung, Abhandenkommen infolge Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus.

Nicht versichert werden hingegen Zelte sowie Gegenstände, die üblicherweise über eine Elektronikversicherung versicherbar sind. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die anlässlich der bestimmungsgemäßen Benutzung der Ausstellungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände selbst entstehen.

Selbstverständlich lässt sich auch das Transportrisiko (Hin- und/oder Rücktransport) alleine versichern.

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