Die Elektronikversicherung für Ü-Wagen

Grundlage sind die ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR DIE ELEKTRONIKVERSICHERUNG (ABE). Diese besagen in § 2, daß Entschädigung geleistet wird bei Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis und bei Entwendung.

Insbesondere gilt der Versicherungsschutz für Schäden durch:

  • Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter
  • Kurzschluß, Überspannung, Induktion
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
  • Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage
  • höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

Somit schließt die Elektronik-Versicherung die klassischen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, die sonst Gegenstand einer Geschäftsversicherung sind, ebenso ein wie die Gefahren des täglichen Straßenverkehrs; sie bietet darüberhinaus aber noch eine noch eine Menge mehr und ist daher prädestiniert für die Absicherung von Ü-Wagen.

Erstattet wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungspreis, also nicht der Zeitwert !

Der Prämiensatz hängt ab von der Selbstbeteiligung, die dem Vertrag zugrunde gelegt wird. Diese kann gewählt werden von EUR 1.000 bis EUR 2.500,--.

Hierbei handelt es sich um die volle Deckung, es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.