Die Elektronikversicherung für Ton- und Fernsehstudios

Grundlage sind die ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR DIE ELEKTRONIKVERSICHERUNG (ABE). Diese besagen in Abschnitt A § 2, daß Entschädigung geleistet wird bei Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis und bei Entwendung. Insbesondere gilt der Versicherungsschutz für Schäden durch:
  • Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter
  • Kurzschluß, Überspannung, Induktion
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
  • Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage
  • höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Somit schließt die Elektronik-Versicherung die klassischen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, die sonst Gegenstand einer Geschäftsversicherung sind, ein, bietet darüberhinaus aber noch eine Menge mehr:
  • Einschluß von Schäden infolge Unterschlagung (in ausdrücklicher Abänderung von Abschnitt A § 2, 1 der ABE)
  • Flexibilität bei der Vereinbarung von Selbstbeteiligungen und den damit verbundenen Rabatten
  • Vorsorgepauschale für Investitionen im laufenden Jahr mit nur hälftiger Prämienvorauszahlung (10% aus der vereinbarten Versicherungssumme bereits beitragsfrei enthalten)
  • Einschluß von fremdangemieteter Technik möglich
  • Möglichkeit der Eigenreparatur des Kunden und der entsprechenden Rechnungsstellung (z.B. mit 28,--EUR je Stunde)
  • Aufteilung des versicherten Equipments in "mobile Technik" bzw. "stationäre Technik" möglich
  • Nachtzeitdeckung in Kfz zwischen 22.00 und 06.00 Uhr (sofern "mobil" versichert)
  • Möglichkeit der Erweiterung des Geltungsbereiches von "EU inklusive Schweiz" auf Europa oder weltweit (sofern "mobil" versichert)

Die von uns angebotene Elektronikversicherung ist daher prädestiniert für die Absicherung det technischen Ausstattung von Ton- und Fernsehstudios. Hierbei handelt es sich um die volle Deckung. Es ist für das technische Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.

Erstattet wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungspreis, also nicht der Zeitwert !

Der Prämiensatz hängt ab von der Selbstbeteiligung, die dem Vertrag zugrunde gelegt wird. Diese kann gewählt werden von EUR 250,-- bis EUR 5.000,--.