




Gegenstand der Versicherung
Versichert sind die zur Herstellung eines Filmes (auch einer Fernsehshow) benötigten Sachen, einschließlich Tiere und Pflanzen, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Nicht versichert sind:
Versicherte Gefahren
Eine Entschädigung wird geleistet für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen, Zerstörungen oder Abhandenkommen der versicherten Sachen.
Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen ohne grobe Fahrlässigkeit hätten vorhersehen können.
Nicht ersatzpflichtig sind:
Geltungsbereich: nach Vereinbarung
