Jahresversicherung Film Video
Die Elektronikversicherung für Film- und Videotechnik

Auch für eigens genutzte Film- und Videotechnik sind die ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR DIE ELEKTRONIKVERSICHERUNG (ABE) die Grundlage des Versicherungsschutzes. Diese besagen in Abschnitt A § 2, daß Entschädigung geleistet wird bei Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis und bei Entwendung. Insbesondere gilt der Versicherungsschutz für Schäden durch:
  • Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter
  • Kurzschluß, Überspannung, Induktion
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
  • Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage
  • höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Diese Elektronik-Versicherung schließt also die klassischen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, die sonst Gegenstand einer Geschäftsversicherung sind, ein und bietet aber darüberhinaus noch eine Menge mehr:
  • Einschluß von Schäden infolge Unterschlagung (in ausdrücklicher Abänderung von Abschnitt A § 2, 1 der ABE)
  • mobiler Einsatz, in Kfz und außerhalb
  • Nachtzeitdeckung in Kfz zwischen 22.00 und 06.00 Uhr
  • Flexibilität bei der Vereinbarung von Selbstbeteiligungen und den damit verbundenen Rabatten
  • Möglichkeit der Erweiterung des Geltungsbereiches auf Europa oder weltweit
  • Möglichkeit der Eigenreparatur des Kunden und der entsprechenden Rechnungsstellung (z.B. mit EUR 28,-- je Stunde)
  • Vorsorgepauschale für Investitionen im laufenden Jahr mit nur hälftiger Prämienvorauszahlung.

Die von uns angebotene Elektronikversicherung ist somit prädestiniert für die Absicherung von Film- und Videotechnik nebst Zubehör. Hierbei handelt es sich um die volle Deckung. Es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.

Erstattet wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungspreis, also nicht der Zeitwert !

Der Prämiensatz hängt ab von der Selbstbeteiligung, die dem Vertrag zugrunde gelegt wird. Diese kann gewählt werden von EUR 250,-- bis EUR 5.000,--. Beim Abschluß des Vertrages können Sie auch Ihren Geltungsbereich festlegen. Hier kann zwischen EU inkl. Schweiz , geographisches Europa und ganze Welt gewählt werden.