




Gegenstand und Umfang der Versicherung
Der dauernde oder zeitweilige Ausfall von Darstellern und Regisseuren oder sonstigen versicherten Personen durch Krankheit, Unfall oder Tod, sofern hierdurch in der Herstellung des Films oder der Produktion Störungen oder Unterbrechungen verursacht werden oder die Fertigstellung des Films oder der Produktion sogar unmöglich gemacht wird und sofern der versicherten Firma aus einem dieser Ereignisse ein materieller Schaden erwächst.
Versicherbare Personen
Darsteller, Regisseure, Kameraleute etc. zwischen 16 und 70 Jahren; für Personen unter 16 und über 70 Jahren gelten besondere Vereinbarungen.
Versicherungssumme
Netto-Herstellungskosten ohne Vorkosten, Rechte, Überschreitungsreserve, Finanzierungskosten und Treuhandgebühren. Diese Positionen werden in der Regel lediglich für den Totalschadenfall versichert. Ein etwaiger Gewinn kann selbstverständlich mitversichert werden.
Gesundheitsprüfung
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung: Dies schwankt von Versicherer zu Versicherer ein wenig. Meist aber gilt:
Geltungsbereich: nach Vereinbarung
