




Versicherbare Gegenstände
stationäre und mobile Technik:
Aufnahme-, Bearbeitung und Wiedergabegeräte von Film- und Fernsehproduktionen, Licht und Beschallung; Ü-Wagen, Tonstudios usw.
Versicherungssummen
Der Neuwert (aktueller Listenpreis einschließlich Zubehör und dazugehöriger spezifischer Verkabelung zzgl. Fracht, Montage und Mehrwertsteuer (MwSt. nur, sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt), ohne Rabatte) der Gegenstände, die versichert werden sollen.
Versicherte Gefahren
Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch von dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Geltungsbereich: nach Vereinbarung
Selbstbehalt
Diese lauten zumeist:
stationäres technisches Material: € 150,-- je Schaden
mobiles technisches Material: € 250,-- je Schaden; bei Entwendung 25% aus dem Schadenbetrag, mind. € 250,--
Nicht versichert
