Elektronik-Versicherung

Versicherbare Gegenstände
stationäre und mobile Technik:
Aufnahme-, Bearbeitung und Wiedergabegeräte von Film- und Fernsehproduktionen, Licht und Beschallung; Ü-Wagen, Tonstudios usw.

Versicherungssummen
Der Neuwert (aktueller Listenpreis einschließlich Zubehör und dazugehöriger spezifischer Verkabelung zzgl. Fracht, Montage und Mehrwertsteuer (MwSt. nur, sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt), ohne Rabatte) der Gegenstände, die versichert werden sollen.

Versicherte Gefahren
Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch von dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

    Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch:
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluß
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen)
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • höhere Gewalt
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

Geltungsbereich: nach Vereinbarung

Selbstbehalt
Diese lauten zumeist:
stationäres technisches Material: € 150,-- je Schaden
mobiles technisches Material: € 250,-- je Schaden; bei Entwendung 25% aus dem Schadenbetrag, mind. € 250,--

Nicht versichert

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
  • Kernenergie
  • Erdbeben und deren Folgen
  • betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung